FAQ zu den Änderungsabnahmen
Häufige Fragen und Antworten
Haben Sie Fragen zu einer Änderungsabnahme? In unserem FAQ-Bereich finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Abnahmen. Holen Sie sich schnell und einfach Antworten auf Ihre Fragen und bleiben Sie stets gut informiert!
Wann ist eine Änderungsabnahme notwendig?
Eine Änderungsabnahme ist beispielsweise bei folgenden Umbauten erforderlich:
- Einbau eines Gewindefahrwerks
- Einbau von Spurplatten (in Verbindung mit Zubehörfelgen)
- Leistungsänderungen
- Auf- und Ablastungen
- Änderungen der Fahrzeugart (z.B.: PKW zu LKW)
Was muss bei Änderungen an Rädern und Reifen beachtet werden?
Ändern Sie an Ihrem Fahrzeug die Rad- bzw. Reifenkombination, dann muss für das neue Rad entweder ein Gutachten wie z.B. eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorliegen, aus der hervorgeht, ob eine Änderungsabnahme notwendig ist, oder aber es gibt kein Gutachten für die Räder (z.B. Rad eines anderen Fzg. Herstellers), dann wird eine sogenannte Einzelabnahme fällig. Gerne klären wir Ihren individuellen Fall in einem persönlichen Gespräch.
Was muss bei Änderungen am Fahrwerk beachtet werden?
Fahrwerksänderungen werden oft vorgenommen, um das Fahrverhalten eines Fahrzeugs zu verbessern, obwohl dies in der Regel mit einem Verlust an Fahrkomfort einhergeht. Auch wenn viele Fahrwerksfedern mittlerweile keiner Änderungsabnahmepflicht mehr unterliegen, gilt dies für Gewindefahrwerke beispielsweise nicht. Deren sach- und fachgerechten Einbau können Sie bei uns ohne Termin in einer unserer 5 Prüfstellen begutachten lassen.
Warum unterliegen viele Änderungen bei Motorradreifen neuerdings einer Abnahmepflicht?
In der Vergangenheit war es so, dass einige Größenänderungen, oder Fabrikatswechsel bei Motorradreifen über eine sogenannte Reifenfreigabe des Reifenherstellers genehmigt wurden. Dies wurde gesetzlich im Jahre 2019 geändert und zum 01.01.2025 ist die Übergangsfrist der Gültigkeit alter Reifenfreigaben erloschen. Informieren Sie sich also rechtzeitig bei uns, ob Sie Ihre Motorradreifen weiterhin ohne Änderungsabnahme fahren dürfen.
Kann ich bei der TAX Sachverstand Gruppe meinen Wohnmobilumbau abnehmen lassen?
Camping ist so populär wie nie. Immer beliebter wird hierbei auch der Aus- bzw. Umbau eines PKWs oder LKWs zu einem Wohnmobil. Diese Änderung der Fahrzeugart unterliegt der Abnahmepflicht. Es wird eine Einzelabnahme nach §21 StVZO fällig. Hierfür sind wir Ihr richtiger Ansprechpartner. Gerne unterstützen unsere Experten Sie schon im Entstehungsprozess mit unserem Know-how weiter und helfen Ihnen von den Anforderungen bis zu der erfolgreichen Abnahme.