Wir nehmen Ihre Änderungen am Fahrzeug gerne ab

Änderungsabnahmen Wir nehmen Ihre Änderungen am Fahrzeug gerne ab

Laut Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) müssen Änderungen an Ihrem Fahrzeug von einem Prüfingenieur oder Sachverständigen abgenommen werden. Die TAX Sachverstand Gruppe führt die Abnahmen nach §19(3), als auch nach §21 StVZO zuverlässig für Sie durch.

Sicherheit für Ihre Fahrzeuganpassungen

Egal, ob Tuning, Umbauten oder technische Veränderungen – bei TAX Sachverstand sorgen wir dafür, dass alle Änderungen an Ihrem Fahrzeug den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und sicher im Straßenverkehr zugelassen sind. Unsere Prüfingenieure führen die Änderungsabnahme präzise und zuverlässig durch, damit Sie ohne Bedenken auf die Straße können.

Umfassende Expertise

Unsere erfahrenen Sachverständigen prüfen jede Änderung gründlich und stellen sicher, dass alle technischen Anforderungen erfüllt sind.

Schnelle Abwicklung

Wir sorgen für eine reibungslose Änderungsabnahme, damit Sie Ihr Fahrzeug zeitnah und ohne lange Wartezeiten nutzen können.

Persönliche Beratung

Wir stehen Ihnen bei Fragen rund um den Umbau zur Seite und beraten Sie individuell, damit Ihre Änderungen problemlos abgenommen werden.

Wann ist eine Änderungsabnahme erforderlich?

Eine Änderungsabnahme ist erforderlich, wenn die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erloschen ist. Dies gilt bei Änderungen am Fahrzeug durch die eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist, oder das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird. Auch eine Änderung der Fahrzeugart, wie zum Beispiel die Umrüstung zu einem Wohnmobil, erfordert eine Abnahme. Sind Sie unsicher, ob Ihre gekauften Teile eine Änderungsabnahme benötigen? Sprechen Sie uns an – wir klären, ob und welche Eintragung in die Fahrzeugpapiere erforderlich ist.

Was wird für eine erfolgreiche Änderungsabnahme benötigt?

Für eine erfolgreiche Änderungsabnahme nach §19(3) StVZO müssen bestimmte Auflagen und Bedingungen erfüllt sein. Das Prüfzeugnis muss eindeutig dem Fahrzeug zugeordnet werden können, und die darin aufgeführten Auflagen und Bedingungen müssen eingehalten werden. Zudem muss das Fahrzeug mit den vorgenommenen Änderungen vorschriftsmäßig und verkehrssicher sein. Bei erfolgreicher Abnahme erhalten Sie einen Änderungsnachweis, der es Ihnen ermöglicht, die Änderungen bei der zuständigen Behörde in die Fahrzeugpapiere eintragen zu lassen. Aber auch wenn kein Prüfzeugnis für den Umbau vorliegt, kann die TAX Sachverstand Gruppe ggf. mittels einer Abnahme nach §21 StVZO (ugs. Einzelabnahme genannt) Ihrem Fahrzeug eine neue Betriebserlaubnis erteilen. Sprechen Sie uns hierfür gerne an.

Unsere Prüfsiegel
Die angegebenen Prüfsiegel gelten und variieren je nach Leistungsangebot des jeweiligen Standorts.

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Wir bieten Ihnen eine unverbindliche und maßgeschneiderte Beratung. Schreiben Sie uns eine Nachricht oder kontaktieren Sie uns telefonisch unter: 04141 535900

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FAQ zu den Änderungsabnahmen Häufige Fragen und Antworten

Haben Sie Fragen zu einer Änderungsabnahme? In unserem FAQ-Bereich finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Abnahmen. Holen Sie sich schnell und einfach Antworten auf Ihre Fragen und bleiben Sie stets gut informiert!

Wann ist eine Änderungsabnahme notwendig?

Eine Änderungsabnahme ist beispielsweise bei folgenden Umbauten erforderlich:

  • Einbau eines Gewindefahrwerks
  • Einbau von Spurplatten (in Verbindung mit Zubehörfelgen)
  • Leistungsänderungen
  • Auf- und Ablastungen
  • Änderungen der Fahrzeugart (z.B.: PKW zu LKW)

Was muss bei Änderungen an Rädern und Reifen beachtet werden?

Ändern Sie an Ihrem Fahrzeug die Rad- bzw. Reifenkombination, dann muss für das neue Rad entweder ein Gutachten wie z.B. eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorliegen, aus der hervorgeht, ob eine Änderungsabnahme notwendig ist, oder aber es gibt kein Gutachten für die Räder (z.B. Rad eines anderen Fzg. Herstellers), dann wird eine sogenannte Einzelabnahme fällig. Gerne klären wir Ihren individuellen Fall in einem persönlichen Gespräch.

Was muss bei Änderungen am Fahrwerk beachtet werden?

Fahrwerksänderungen werden oft vorgenommen, um das Fahrverhalten eines Fahrzeugs zu verbessern, obwohl dies in der Regel mit einem Verlust an Fahrkomfort einhergeht. Auch wenn viele Fahrwerksfedern mittlerweile keiner Änderungsabnahmepflicht mehr unterliegen, gilt dies für Gewindefahrwerke beispielsweise nicht. Deren sach- und fachgerechten Einbau können Sie bei uns ohne Termin in einer unserer 5 Prüfstellen begutachten lassen.

Warum unterliegen viele Änderungen bei Motorradreifen neuerdings einer Abnahmepflicht?

In der Vergangenheit war es so, dass einige Größenänderungen, oder Fabrikatswechsel bei Motorradreifen über eine sogenannte Reifenfreigabe des Reifenherstellers genehmigt wurden. Dies wurde gesetzlich im Jahre 2019 geändert und zum 01.01.2025 ist die Übergangsfrist der Gültigkeit alter Reifenfreigaben erloschen. Informieren Sie sich also rechtzeitig bei uns, ob Sie Ihre Motorradreifen weiterhin ohne Änderungsabnahme fahren dürfen.

Kann ich bei der TAX Sachverstand Gruppe meinen Wohnmobilumbau abnehmen lassen?

Camping ist so populär wie nie. Immer beliebter wird hierbei auch der Aus- bzw. Umbau eines PKWs oder LKWs zu einem Wohnmobil. Diese Änderung der Fahrzeugart unterliegt der Abnahmepflicht. Es wird eine Einzelabnahme nach §21 StVZO fällig. Hierfür sind wir Ihr richtiger Ansprechpartner. Gerne unterstützen unsere Experten Sie schon im Entstehungsprozess mit unserem Know-how weiter und helfen Ihnen von den Anforderungen bis zu der erfolgreichen Abnahme.

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