FAQ zu der Gasprüfung (G607)
Häufige Fragen und Antworten
Haben Sie Fragen zu unserer Gasprüfung? In unserem FAQ-Bereich finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Prüfung. Holen Sie sich schnell und einfach Antworten auf Ihre Fragen und bleiben Sie stets gut informiert!
Wie viele Gasflaschen darf ich an Bord haben?
In Ihrem Fahrzeug dürfen maximal zwei Gasflaschen mit jeweils bis zu 15 kg Inhalt mitgeführt werden: eine für die Versorgung und eine als Reserve. Die Flaschen müssen aufrecht stehend und vor Hitzeeinwirkung geschützt gelagert werden.
Wie alt darf mein Druckregler und Schlauchleitung sein?
Der Druckregler an der Gasflasche und die Schlauchleitungen im Flaschenaufstellraum dürfen maximal 10 Jahre alt sein. Das Produktionsjahr muss auf den genormten Bauteilen vermerkt sein.
Wie müssen Gasflaschen gesichert sein?
Gasflaschen müssen mit geeigneten Haltevorrichtungen so fest mit dem Fahrzeug verbunden sein, dass diese nicht umfallen, verrücken, oder sich verdrehen können. Die Haltevorrichtungen müssen leicht bedienbar sein.
Wann muss ich die Prüfung durchführen lassen?
Die Gasprüfung muss periodisch alle 2 Jahre durchgeführt werden. Der Zeitpunkt der G607 ist dabei unabhängig von der Hauptuntersuchung. Nach Reparaturen oder einem Gerätetausch sollten Sie an Ihrer Anlage ebenfalls eine Gasprüfung durchführen lassen.
Was muss ich zur G607 Prüfung mitbringen?
Zu der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) benötigen wir außerdem die Erstdokumentation der Flüssiggasanlage. Des Weiteren müssen Sie eine Gasflasche an Bord haben, damit wir die Geräte im Fahrzeug auf sichere Funktion prüfen können.