Wir prüfen Ihr Fahrzeug im Namen der KÜS - regional und unkompliziert

Hauptuntersuchung (HU) Wir prüfen Ihr Fahrzeug im Namen der KÜS - regional und unkompliziert

Fahrzeughalter in Deutschland sind verpflichtet, ihre Fahrzeuge regelmäßig gemäß §29 der StVZO einer Hauptuntersuchung zu unterziehen. Wir prüfen Ihr Auto – auch ohne Termin!

Wenn die Plakette mal wieder fällig ist

Wie schnell die Zeit vergeht, merkt man immer dann, wenn plötzlich schon wieder die Hauptuntersuchung (ugs. “TÜV”) am Fahrzeug fällig ist. Als autorisierte Überwachungsorganisation prüfen wir im Namen der KÜS und verhelfen Ihnen zu Ihrer neuen Plakette.

Ohne Termin

Kommen Sie mit Ihrem Fahrzeug einfach in eine unserer Prüfstellen in Buxtehude, Stade, Harsefeld, Himmelpforten oder Drochtersen. Ohne Voranmeldung und ohne lange Wartezeiten. In der Regel sind Sie nach 30 Minuten schon wieder „vom Hof“.

Prüfbereiche

Unsere Prüfingenieure kontrollieren über 150 Punkte an Ihrem Fahrzeug. Bei der Hauptuntersuchung nach §29 StVZO prüfen wir unter anderem Abgas- und Geräuschverhalten,  Bremsanlage, Bereifung, Lenkanlage und lichttechnische Einrichtungen.

Nachprüfungen

Nach unserer fachkundigen Prüfung im Namen der KÜS erhalten Sie eine neue Plakette, sofern alles in Ordnung ist. Bei festgestellten Mängeln lassen Sie diese binnen 1 Monats beheben und kommen danach zu uns zur Nachprüfung.

Ihre Vorteile Welche Vorteile bieten wir Ihnen bei der Hauptuntersuchung?

Als regionales Unternehmen sind wir Ihr erster Ansprechpartner rund um die Kfz- Untersuchungen. Wir freuen uns, Sie spontan und ohne Termin in einer unserer 5 TAX-Prüfstellen oder Partner-Autohäuser zwischen Hamburg, Stade und Cuxhaven begrüßen zu dürfen. Wir prüfen Ihr Fahrzeug im Namen und Auftrag der KÜS – fachkundig und unkompliziert.

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Den Fälligkeitstermin der nächsten Hauptuntersuchung ermitteln

Den Fälligkeitstermin für die nächste Hauptuntersuchung – oft als „TÜV-Prüfung“ bekannt – können Sie der runden HU-Plakette auf Ihrem hinteren Kennzeichen entnehmen. Die Zahl in der Mitte der Plakette zeigt das Jahr der nächsten Prüfung an (im Beispiel links 2025), während die Zahl des äußeren Rings oben in der Mitte den Monat angibt, in dem die Prüfung fällig ist (im Beispiel links 02 - Februar).

Prüfbereiche bei der Untersuchung nach §29 StVZO

Unsere Prüfingenieure kontrollieren über 150 Punkte an Ihrem Fahrzeug gemäß §29 StVZO. Dazu zählen das Abgas- und Geräuschverhalten, die Abgasanlage und die Ausrüstung wie Kennzeichen, Verbandskasten und Warndreieck. Das Fahrgestell und der Aufbau, einschließlich Achskörper, Stoßdämpfer und Radlager, werden gründlich inspiziert. Die Bremsanlage wird auf Dichtigkeit und Wirkung geprüft, ebenso die Bereifung auf Profiltiefe und Beschädigungen. Auch die Lenkanlage wird auf Spiel und Freigängigkeit überprüft. Ein weiterer wichtiger Prüfbereich ist die lichttechnische Einrichtung, einschließlich Abblend- und Bremslicht. Seit dem 1. April 2006 werden auch sicherheitsrelevante elektrische Komponenten wie ABS, ESP und das Airbag-System überprüft, um die umfassende Sicherheit des Fahrzeugs zu gewährleisten.

Preise für die Hauptuntersuchung (HU)

Hauptuntersuchung PKW

158 €
(inkl. MwSt.)
Hauptuntersuchung PKW

  • bis 3500 kg
  • inkl. Abgasuntersuchung
  • 102 € ohne Abgasuntersuchung
  • Nachkontrolle: 21 €
Hauptuntersuchung Motorrad

89 €
(inkl. MwSt.)
Hauptuntersuchung Motorrad

  • inkl. Abgasuntersuchung
  • 63 € ohne Abgasuntersuchung
  • Nachkontrolle: 21 €
Hauptuntersuchung Anhänger

43 €
(inkl. MwSt.)
Hauptuntersuchung Anhänger

  • bis 750 kg
  • Gebremster Anhänger: 63 €
  • Nachkontrolle: 21 €
Unsere Prüfsiegel
Die angegebenen Prüfsiegel gelten und variieren je nach Leistungsangebot des jeweiligen Standorts.

Unsere Prüfsiegel

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Wir bieten Ihnen eine unverbindliche und maßgeschneiderte Beratung. Schreiben Sie uns eine Nachricht oder kontaktieren Sie uns telefonisch unter: 04141 535900

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FAQ zur Hauptuntersuchung Häufige Fragen und Antworten

Haben Sie Fragen zur Hauptuntersuchung? In unserem FAQ-Bereich finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die HU. Holen Sie sich schnell und einfach Antworten auf Ihre Fragen und bleiben Sie stets gut informiert!

Welche Plaketten sind gerade aktuell?

Farbcodes für HU-Plaketten bis ins Jahr 2031:

  • Blau: 2026
  • Gelb: 2027
  • Braun: 2028
  • Pink: 2029
  • Grün: 2030
  • Orange: 2025, 2031

Wann muss ich mit welchem Fahrzeug zur Hauptuntersuchung?

Die Hauptuntersuchung (HU) für Fahrzeuge in Deutschland muss in gesetzlich vorgeschriebenen Intervallen durchgeführt werden, um die Verkehrssicherheit und Umweltverträglichkeit sicherzustellen. Die Intervalle für die HU variieren je nach Fahrzeugtyp und dessen Alter. Gerne helfen wir Ihnen deshalb bei Fragen rund um dieses Thema persönlich weiter.

Pkw (Personenkraftwagen)

  • Neufahrzeuge: Die erste HU ist nach 36 Monaten (3 Jahren) fällig.
  • Gebrauchtfahrzeuge: Alle 24 Monate (2 Jahre).
  • PKW zur Personenbeförderung/Mietung: Alle 12 Monate (1 Jahr)

Motorräder

  • Neufahrzeuge: Die erste HU ist nach 24 Monaten (2 Jahren) fällig.
  • Fahrzeuge älter als 2 Jahre: Alle 24 Monate (2 Jahre).

Lkw (Lastkraftwagen)

  • Über 3.500 kg zulässiges Gesamtgewicht: Alle 12 Monate (1 Jahr)
  • (Über 7.500 kg zulässiges Gesamtgewicht: Zusätzlich alle 6 Monate nach der HU zur Sicherheitsprüfung, SP)

Anhänger

  • Neue Anhänger bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht: Die erste HU ist nach 36 Monaten (3 Jahren) fällig.
  • Gebrauchte Anhänger und neue über 750 kg bis 3.500 kg zulässiges Gesamtgewicht: Alle 24 Monate (2 Jahre)
  • Anhänger über 3.500 kg zulässiges Gesamtgewicht: Alle 12 Monate (1 Jahr)
  • (Anhänger über 10.000 kg zulässiges Gesamtgewicht: Zusätzlich alle 6 Monate nach der HU zur Sicherheitsprüfung, SP)

Kraftomnibusse

  • Fahrzeuge älter als 1 Jahr: Alle 12 Monate (1 Jahr)
  • (Fahrzeuge mit mehr als 8 Fahrgastplätzen: Zusätzlich zur Sicherheitsprüfung, SP)

Taxis und Mietwagen

  • Neufahrzeuge: Die erste HU ist nach 12 Monaten (1 Jahr) fällig.
  • Fahrzeuge älter als 1 Jahr: Alle 12 Monate (1 Jahr).

Wohnmobile

  • Bis 3.500kg zulässiges Gesamtgewicht: Die erste HU ist nach 36 Monaten (3 Jahren) fällig, danach alle 24 Monate (2 Jahre).
  • Über 3.500kg zulässiges Gesamtgewicht: Ab 6 Jahre nach Erstzulassung alle 12 Monate (1 Jahr)

Wie lange habe ich Zeit für eine Mängelbeseitigung?

Nach Feststellung der Mängel haben Sie 1 Monat Zeit, Ihr Fahrzeug reparieren zu lassen und zur Nachprüfung erneut vorzuführen.

Wo muss ich mein Fahrzeug reparieren lassen?

Sollten wir bei der Prüfung Ihres Fahrzeugs Mängel feststellen, können Sie frei wählen, welche Werkstatt Sie für deren Behebung beauftragen möchten.

Muss ich für eine Nachprüfung bezahlen?

Wenn Sie alle Mängel am gleichen Tag der HU beseitigen und das Fahrzeug erneut vorführen, werden keine Kosten für die Nachprüfung erhoben. Kommen Sie zu einem späteren Zeitpunkt zur Nachprüfung, ist diese kostenpflichtig.

Was passiert, wenn die Hauptuntersuchung (umgangssprachlich “der TÜV”) abgelaufen ist?

Wird die Frist zur Vorführung um bis zu 2 Monate überschritten, so erheben wir bei uns keine Mehrgebühren. Ab dem 3. Monat kostet es eine Mehrgebühr von 20 % (des HU-Anteils).

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