Prüfbereiche bei der Untersuchung nach §29 StVZO
Unsere Prüfingenieure kontrollieren über 150 Punkte an Ihrem Fahrzeug gemäß §29 StVZO. Dazu zählen das Abgas- und Geräuschverhalten, die Abgasanlage und die Ausrüstung wie Kennzeichen, Verbandskasten und Warndreieck. Das Fahrgestell und der Aufbau, einschließlich Achskörper, Stoßdämpfer und Radlager, werden gründlich inspiziert. Die Bremsanlage wird auf Dichtigkeit und Wirkung geprüft, ebenso die Bereifung auf Profiltiefe und Beschädigungen. Auch die Lenkanlage wird auf Spiel und Freigängigkeit überprüft. Ein weiterer wichtiger Prüfbereich ist die lichttechnische Einrichtung, einschließlich Abblend- und Bremslicht. Seit dem 1. April 2006 werden auch sicherheitsrelevante elektrische Komponenten wie ABS, ESP und das Airbag-System überprüft, um die umfassende Sicherheit des Fahrzeugs zu gewährleisten.