FAQ zur Untersuchung des Motormanagement-/ Abgasreinigungssystem
Häufige Fragen und Antworten
Haben Sie Fragen zur Abgasuntersuchung? In unserem FAQ-Bereich finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die UMA. Holen Sie sich schnell und einfach Antworten auf Ihre Fragen und bleiben Sie stets gut informiert!
Was ist eine Untersuchung des Motormanagement-/ Abgasreinigungssystems (UMA) für Fahrzeuge?
Die Untersuchung des Motormanagement-/ Abgasreinigungssystems ist ein Teil der Hauptuntersuchung, bei der die Emissionen und die Geräuschentwicklungen des Fahrzeugs überprüft werden. Ziel ist es, sicherzustellen, dass Ihr Fahrzeug den geltenden Umweltstandards entspricht und keine übermäßigen Schadstoffe ausstößt.
Welche Fahrzeuge müssen eine Untersuchung des Motormanagement-/ Abgasreinigungssystems (UMA) durchlaufen?
Alle in Deutschland zugelassenen Kraftfahrzeuge mit amtlichem Kennzeichen müssen eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchlaufen, sofern sie nicht von bestimmten Ausnahmeregelungen betroffen sind. Dies umschließt PKWs, LKWs, Omnibusse, Wohnmobile, Motorräder und je nach Erstzulassung auch die jeweiligen Oldtimer dieser Fahrzeugklassen.
Warum ist die Untersuchung des Motormanagement-/ Abgasreinigungssystems (UMA) wichtig?
Die UMA ist wichtig, um sicherzustellen, dass Fahrzeuge die geltenden Umweltvorschriften einhalten. Dies trägt zur Reduzierung von Schadstoffemissionen und zur Verbesserung der Luftqualität bei. Fahrzeuge, die die UMA nicht bestehen, müssen repariert oder nachgerüstet werden, um weiter am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen.
Wie oft muss eine Untersuchung des Motormanagement-/ Abgasreinigungssystems (UMA) durchgeführt werden?
Die UMA wird im Rahmen der Hauptuntersuchung durchgeführt, die bei den meisten Fahrzeugen alle zwei Jahre fällig ist, bei Nutzfahrzeugen ggf. aber auch schon nach einem Jahr. Bei Neufahrzeugen kann die erste UMA auch erst nach drei Jahren anstehen, abhängig vom Fahrzeugtyp.
Was passiert, wenn mein Fahrzeug die UMA nicht besteht?
Wenn Ihr Fahrzeug die UMA nicht besteht, müssen die festgestellten Mängel behoben werden, bevor das Fahrzeug erneut zur Prüfung vorgeführt wird. Ohne eine bestandene UMA erhält das Fahrzeug keine neue Plakette für die Hauptuntersuchung und darf nicht weiter im Straßenverkehr betrieben werden.