FAQ zu Tankprüfungen
Häufige Fragen und Antworten
Haben Sie Fragen zu unseren Heizöltankprüfungen? In unserem FAQ-Bereich finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Prüfungen. Holen Sie sich schnell und einfach Antworten auf Ihre Fragen und bleiben Sie stets gut informiert!
Welche Prüffristen und -pflichten gelten aktuell in Niedersachen?
In Niedersachsen gelten für die Prüfung von Öltanks und Heizöl-Lageranlagen spezifische Prüffristen und -pflichten, die sich nach den gesetzlichen Vorgaben der AwSV richten. Die aktuellen Fristen sind:
Oberirdische Heizöltanks:
Prüfpflichtig sind oberirdische Heizöltanks mit einem Lagervolumen von mehr als 10.000l, oder Lageranlagen mit mehr als 1.000l, wenn diese in einem Wasserschutzgebiet stehen. In beiden Fällen muss die Prüfung alle 5 Jahre durch einen Sachverständigen erfolgen.
Unterirdische Heizöltanks:
Prüfpflichtig sind ALLE unterirdischen Heizöltanks. Stehen diese innerhalb eines Wasserschutzgebiets hat die Prüfung alle 2,5 Jahre zu erfolgen, stehen sie außerhalb eines Wasserschutzgebiets wird eine Prüfung alle 5 Jahre fällig. Sind Sie sich unsicher, wann Ihre Heizöllageranlage wieder überprüft werden muss? Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie in allen Fragen rund um Heizöltank Prüfungen.
Was kostet mich eine wiederkehrende Tankprüfung?
Die Preise für alle Prüfungen rund um Heizöltanks richten sich nach dem Fassungsvermögen Ihrer Lageranlage. Für die wiederkehrende Prüfung gelten derzeit bei TAX Sachverstand folgende Preise (inkl. MwSt):
- Bis 7.499l - 223,65€
- Ab 7.500l bis 14.999l - 234,44€
- Ab 15.000l - 299,25€
Gerne erhalten Sie telefonisch oder per E-Mail Auskunft über die Preise der weiteren Heizöltankprüfungen.