Um was es geht
An allen gasbetriebenen Kraftfahrzeugen muss in regelmäßigen Abständen eine eigenständige Dichtheitsprüfung an der Gasanlage durchgeführt werden. Diese wird normalerweise im Zuge der Hauptuntersuchung, kann aber auch einzeln – zeitnah zur HU – durchgeführt werden.
Alle eingetragenen Gasanlagen in Fahrzeugen, auch solche, die nicht nach der europäischen Regelung ECE-R115 genehmigt sind, werden in der GWP (wiederkehrende Dichtheitsprüfung an Gasanlagen zum Fahrzeugbetrieb) überprüft.