Um was es geht
Mängel und Fehler an Flüssiggasanlagen können Menschenleben kosten und erhebliche Schäden verursachen. Daher müssen privat genutzte Wohnwagen und Wohnmobile mit Flüssiggasanlagen (z.B. zum Heizen oder Kochen) vor der ersten Inbetriebnahme, nach jeder Reparatur, nach jedem Austausch eines Gerätes und zusätzlich periodisch alle 2 Jahre durch einen Fachmann überprüft werden.
Bei der Erstprüfung bekommen sie ein Prüfbuch ausgehändigt, das Sie im Fahrzeug mitführen sollten und in dem jede Prüfung bescheinigt wird.