Gasprüfung nach G607

Für Ihre Sicherheit bei der Fahrt mit Gas. Sparen Sie sich Zeit und Kosten mit einer rechtzeitigen Gasprüfung

Um was es geht

Mängel und Fehler an Flüssiggasanlagen können Menschenleben kosten und erhebliche Schäden verursachen. Daher müssen privat genutzte Wohnwagen und Wohnmobile mit Flüssiggasanlagen (z.B. zum Heizen oder Kochen) vor der ersten Inbetriebnahme, nach jeder Reparatur, nach jedem Austausch eines Gerätes und zusätzlich periodisch alle 2 Jahre durch einen Fachmann überprüft werden.

Bei der Erstprüfung bekommen sie ein Prüfbuch ausgehändigt, das Sie im Fahrzeug mitführen sollten und in dem jede Prüfung bescheinigt wird.

Prüfung von Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen

Grundlage für diese Prüfungen sind die „Technischen Regeln Flüssiggas“ (TRF) und die EG-Richtlinien 2001/56EG und 2004/78EG sowie das DVGW Arbeitsblatt G 607. Ist eine Prüfung ohne Beanstandung, bekommen Sie außen am Fahrzeug eine Prüfplakette angebracht. Viele Campingplätze dürfen nur mit gültiger Gasanlagenprüfung befahren werden. Auch wenn das Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen ist, ist die Gasprüfung nach G 607 verpflichtend.

Was wird geprüft:

  • Gasflaschen, Gastanks
  • Rohrleitungen und deren Verlegung
  • Geräteanschlüsse
  • Die gasbetriebenen Geräte selber
  • Druckregelgeräte, Sicherheitsventile, Schlauchanschlüsse und Absperreinrichtungen

Häufige Fragen | FAQ

1

Wie viele Gasflaschen darf ich an Board haben?

Maximal zwei Gasflaschen mit bis zu 15kg Inhalt dürfen im Fahrzeug mitgeführt werden. Je eine Versorgungsflasche und eine Reserveflasche. Die Flaschen müssen aufrecht stehend gelagert und vor Hitzeeinwirkung geschützt sein.

3

Wann muss ich die Prüfung durchführen lassen?

Wenn Sie Ihr Fahrzeug zur Hauptuntersuchung (HU) vorführen bringen Sie bitte das Prüfbuch für die Flüssiggasanlage mit. Liegt dem Fahrzeugprüfer keine gültige Prüfbescheinigung für die Gasanlage vor, darf der Prüfingenieur für ein Wohnmobil keine HU-Plakette zuteilen. Daher sollten Sie die Gasprüfung immer vor der Hauptuntersuchung durch uns durchführen lassen, das spart Ihnen Zeit und zusätzliche Kosten.

2

Wie müssen Gasflaschen gesichert sein?

Gasflaschen müssen mit geeigneten Haltevorrichtungen so fest mit dem Fahrzeug verbunden sein, dass diese nicht umfallen, verrücken, oder sich verdrehen können. Die Haltevorrichtungen müssen leicht bedienbar sein.

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Heidbecker Damm 11 | 21684 Stade | Tel.: 04141 53590-0 | Fax: 04141 53590-53 | E-Mail: info@tax-sachverstand.de
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