Um was es geht
Autohalter in Deutschland müssen laut §29 der StVZO mit ihren
Fahrzeugen wiederkehrend eine Hauptuntersuchung (HU) durchführen.
Im Volksmund sagte man dazu früher „zum TÜV fahren“, was heute
alleine so nicht mehr stimmt, denn es gibt weitere
Überwachungsorganisationen, die diese amtlichen Untersuchungen
vornehmen. So können Sie auch zur KÜS fahren, um Ihr Fahrzeug
untersuchen zu lassen.
Ist alles in Ordnung erhalten Sie eine neue Plakette, bei
entdeckten Mängeln müssen die Fahrzeuge nach dem Beseitigen der
Mängel erneut vorgeführt werden.
Kommen Sie dazu in eine unserer 5 Prüfstellen im Landkreis Stade.
Wir prüfen Ihr Fahrzeug im Namen und Auftrag der KÜS – fachkundig und unkompliziert.