Um wegen häufiger und regelmäßiger Überschreitung der
EU-Luftqualitätsgrenzwerte für Feinstaub in Großstädten zu
verringern, wurden in vielen europäischen Städten Umweltzonen
eingerichtet, die nur mit entsprechender Berechtigung
(Umweltplakette) befahren werden dürfen. In eine solche Umweltzone
dürfen Sie nur mit einer roten, gelben oder grünen Umweltplakette
oder einer speziellen Ausnahmegenehmigung fahren. Die Zonen sind
durch entsprechende Verkehrszeichen an allen Zufahrtsstraßen
gekennzeichnet. Auf den Schildern sind die Umweltplaketten
abgebildet mit denen die Zonen befahren dürfen (rot, gelb oder/und
grün). Da diese Regelung europaweit eingeführt wurde, müssen auch
im Ausland zugelassene Fahrzeuge eine Umweltplakette mit sich
führen.
Bei allen unseren Prüfstellen erhalten Sie diese von der KÜS
ausgegebene Feinstaubplakette für Ihr Auto. Wir ermitteln zu
welcher Schadstoffgruppe Ihr Fahrzeug gehört und welche
Feinstaubplakette Sie erhalten können.