§ Umweltverträglichkeitsprüfung
(ehemals AU bzw. früher ASU)
Im Auftrag der KÜS führen wir Umwelt- verträglichkeitsprüfungen (Abgasuntersuchung) durch
Um was es geht
Seit 2010 sind neue gesetzliche Regelungen in Kraft getreten. Seit diesem Zeitpunkt gibt es eine Zusammenlegung von Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU). Die eigenständige Abgasuntersuchung ist seit dem 01. Januar 2010 durch die Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen der Hauptuntersuchung - umgangssprachlich bekannt als „TÜV Prüfung“ - ersetzt. Damit wird auch für Fahrzeuge ohne OBD (On Board Diagnose) statt einer Prüfbescheinigung ein Nachweis erstellt. Es werden keine AU Plaketten mehr vergeben, nur noch die runden HU Plaketten.
Weitere Informationen
Den Fälligkeitstermin für die nächste Hauptuntersuchung - viele
kennen diese unter dem Begriff „TÜV Prüfung“ - können Sie an der
runden HU-Plakette auf dem hinteren Kennzeichen ablesen.
Die Zahl im Zentrum der Plakette gibt das Jahr der nächsten Prüfung
an (im Beispiel hier 15, also im Jahr 2015). Am oberen Rand, in der
Mitte steht die Monatszahl indem die Prüfung fällig ist (im
Beispiel links 12, also ist die HU-Fälligkeit im Dezember).
- Aktuelle Plaketten
- Farbcodes HU Plaketten bis 2025
Welche Plaketten sind gerade aktuell?
Farbcodes für HU Plaketten bis ins Jahr 2025
1996
2002
2008
2014
2020
blau
1997
2003
2009
2015
2021
gelb
1998
2004
2010
2016
2022
braun
1999
2005
2011
2017
2023
pink
2000
2006
2012
2018
2024
grün
2001
2007
2013
2019
2025
orange
Häufige Fragen | FAQ
1
Wann muss ich mit welchem Fahrzeug zur Hauptuntersuchung?
Fahrzeugart | 1. Untersuchungs- intervall nach der Erstzulassung | Weitere Untersuchungs- intervalle |
PKW | 36 Monate | 24 Monate |
Taxis & Mietwagen | 12 Monate | 12 Monate |
Motorräder/Leichtkrafträder | 24 Monate | 24 Monate |
Anhänger bis 750 kg | 36 Monate | 24 Monate |
Anhänger bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht und Wohnanhänger | 24 Monate | 24 Monate |
Anhänger über 3,5 t zul. Gesamtgewicht | 12 Monate | 12 Monate |
LKW bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht | 24 Monate | 24 Monate |
LKW über 3,5 t zul. Gesamtgewicht | 12 Monate | 12 Monate |
Omnibusse (mehr als 8 Fahrgastplätze) | 12 Monate | 12 Monate |
2
Welche Fahrzeuge sind von der Umweltverträglichkeitsprüfung ausgenommen?
- Fahrzeuge ohne eigenes amtliches Kennzeichen
- Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen
- Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen
- Kraftfahrzeuge mit
- Fremdzündungsmotor
- weniger als 4 Räder
- weniger als 400 kg zGG
- Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 50 km/h
- oder Erstzulassung vor dem 01.07.1969
- Kompressionszündungsmotor
- weniger als 4 Räder
- Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 25 km/h
- oder Erstzulassung vor dem 01.01.1977
- Fremdzündungsmotor
- Bestimmte land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, die nicht den Baumerkmalen vom LKWs entsprechen
- Gabelstaplern und Flurförderzeugen
- Anhänger
- STADE
- BUXTEHUDE
- HIMMELPFORTEN
- HARSEFELD
- HEMMOOR
- DROCHTERSEN
TAX Prüfstelle und Kfz-Sachverständigenbüro in Stade
Heidbecker Damm 11 | 21684 Stade | Tel.: 04141 53590-0 | Fax: 04141
53590-53 | E-Mail: info@tax-sachverstand.de
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TAX Prüfstelle und Kfz-Sachverständigenbüro in Buxtehude
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8:30 - 12:00 Uhr
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10:00 - 12:00 Uhr
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TAX Prüfstelle in Drochtersen
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Donnerstag: 09:00 - 13:00 Uhr