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  1. Sicherheit

Überprüfung von privaten oder gewerblichen Heizöltanks

Vorbeugen, die Umwelt schützen und teure Schäden durch defekte Tankanlagen vermeiden.

Teure Schäden durch ausgelaufenes Heizöl und defekte Tankanlagen sind nicht nur für die Versicherungen unangenehm. Werden Heizöltanks nicht regelmäßig überprüft, droht der Verlust des Versicherungsschutzes und man bleibt auf den Kosten sitzen. Denn Sie, als Privatperson oder Unternehmer, sind verantwortlich für die Anlagensicherheit und haften im Schadensfall, wenn Sie Betreiber der Anlage sind.

ZUR ZEIT GELTENDE PRÜFFRISTEN

Wann Ihr Tank durch einen Sachverständigen geprüft werden muss, wird in Niedersachsen über die „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (Anlagenverordnung - VAwS -)“ geregelt. Die Prüffristen können Sie der nachfolgenden Grafik entnehmen. Oder rufen Sie uns einfach an.

Tankprüfungen: Prüffristen in Niedersachsen VAwS vom 17.12.1997
Anlagenvolumen
Prüfung durch Sachverständige gem. § 19i WHG/ VAwS
Oberirdisch
Unterirdisch
Außerhalb Wasserschutzgebiet (WSG)
Innerhalb Wasserschutzgebiet (WSG)
Außerhalb Wasserschutzgebiet (WSG)
Innerhalb Wasserschutzgebiet (WSG)
< 1m³
Gefährdungsstufe A
Keine
Keine
P1+P5+Pw+Ps
P1+P2,5+Pw+Ps
> 1 m³ = 10 m³
Gefährdungsstufe B
P1
P1+P5+Pw+Ps
P1+P5+Pw+Ps
P1+P2,5+Pw+Ps
> 10 m³ = 100 m3
Gefährdungsstufe C
P1+P5+Pw+Ps
P1+P5+Pw+Ps
P1+P5+Pw+Ps
Anlagen unzulässig

Legende:

P1 = Prüfung vor Inbetriebnahme oder nach wesentlicher Änderung.
P5 = Regelmäßige Überprüfung alle 5 Jahre.
P2,5 = Regelmäßige Überprüfung alle 2,5 Jahre.
Pw = Prüfung vor Inbetriebnahme einer länger als ein Jahr stillgelegten Anlage.
Ps = Prüfung bei Stilllegung einer Anlage.

ACHTUNG *** DIESES GESETZ ÄNDERT SICH VERMUTLICH 2013 ***

Die 16 Anlagenverordnungen der Bundesländer (VAwS) werden aller Voraussicht nach in eine neue Bundesanlagenverordnung (AwSV) übergehen. Mit dem In-Kraft-Treten der AwSV ist voraussichtlich 2013 zu rechnen.
Geplant ist z.B. Anzeigepflicht für Neuanlagen oder erstmalige und eine wiederkehrende Prüfpflicht für bestehende oberirdische Heizölverbrauchertankanlagen mit Inhalten größer 1.000 Liter bis 10.000 Liter ergeben. Das bedeutet das auch Besitzer kleinerer Tankanlagen ab dem Zeitpunkt prüfpflichtig werden und das erstmals. Die Fristen richten sich dabei nach dem Erbauungsjahr der Anlage.
Wir informieren Sie natürlich weiter über die Änderungen und können schon jetzt die Prüfung vornehmen. Für Ihre Sicherheit!

TIPP:

Lassen Sie Ihre Heizungs-Anlage einmal pro Jahr von uns durchchecken und vermeiden damit teure Schäden.

Mindestens alle fünf Jahre sollte ein Sachverständiger von uns prüfen, ob Ihre Tankanlage noch dem aktuellen technischen Stand und den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
Sachverständige zum Prüfen von Anlagen zum Lagern von Heizöl EL sind bestellte Personen, die im Sinne des § 19i Abs. 2 Satz 3 WHG (Wasserhaushaltsgesetz) tätig werden.
Wir sind qualifiziert, Sachverständigenprüfungen, Tankprüfungen und die gesetzlich vorgeschriebene Überwachung für Heizöllageranlagen durchzuführen.

Leistungen:

Prüfung von Öllageranlagen und Ölgeräten, die mit Heizöl EL oder Heizöl EL A Bio betrieben werden. Hier sind verschiedene rechtliche Rahmenbedingungen zu beachten.
Dazu zählen unter anderem die Anforderungen an das deutsche Wasserrecht:

  • Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
  • Wassergesetz - WG
  • Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen - VAwS

TIPP:

Vergessen Sie auch beim Kauf einer gebrauchten Immobilie nicht die Heizöltanks prüfen zu lassen. Nur die Abnahme der Anlage durch einen qualifizierten Sachverständigen gibt Ihnen die
Sicherheit, dass mit den Tankanlagen alles in Ordnung ist und es keine unangenehmen Überraschungen gibt.

  • STADE
  • BUXTEHUDE
  • HIMMELPFORTEN
  • HARSEFELD
  • HEMMOOR
  • DROCHTERSEN

TAX Prüfstelle und Kfz-Sachverständigenbüro in Stade
Heidbecker Damm 11 | 21684 Stade | Tel.: 04141 53590-0 | Fax: 04141 53590-53 | E-Mail: info@tax-sachverstand.de
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 08:30 - 18:00 Uhr | Samstags: 10:00 - 12:00 Uhr

TAX Prüfstelle und Kfz-Sachverständigenbüro in Buxtehude
Rudolf-Diesel-Str. 2 | 21614 Buxtehude | Tel.: 04161 733655 | Fax: 04161 733656 | E-Mail: bux@tax-sachverstand.de
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 09:00 - 17:30 Uhr | Samstags: 8:30 - 12:00 Uhr

TAX Prüfstelle in Himmelpforten
Schmiedestr. 12 | 21709 Himmelpforten | Tel.: 04144 2312-0 | Fax: 04144 2312-23 | E-Mail: info@tax-sachverstand.de
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 09:00 - 18:00 Uhr | Samstags: 10:00 - 12:00 Uhr

TAX Prüfstelle in Harsefeld
Klaus-Ahrens-Str. 1 | 21698 Harsefeld | Tel.: 04164 909200 | Fax: 04164 909333 | E-Mail: harsefeld@tax-sachverstand.de
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 09:00 - 17:30 Uhr | Samstags: 08:30 - 12:00 Uhr

TAX Prüfstelle & Gutachten in Hemmoor
Prüfung: Hauptstr. 111 | 21745 Hemmoor | Tel.: 04771 8897-97 | Fax: 04771 8897-99 | E-Mail: info@tax-sachverstand.de
Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 15.00-17.00 Uhr
Gutachten: Tel.: 04770 831121 | hubert.hoelting@t-online.de
Gutachten-Termine nach telefonischer Vereinbarung

TAX Prüfstelle in Drochtersen
Werkstr. 1 | 21706 Drochtersen | Tel: 04143 / 9128222 | Fax: 04143 / 9128224 | E-Mail: info@tax-sachverstand.de 
Öffnungszeiten: Montag - Mittwoch und Freitag 14:00 - 18:00 Uhr | Donnerstag: 09:00 - 13:00 Uhr