Überprüfung von privaten oder gewerblichen Heizöltanks
Vorbeugen, die Umwelt schützen und teure Schäden durch defekte Tankanlagen vermeiden.
Teure Schäden durch ausgelaufenes Heizöl und defekte Tankanlagen sind nicht nur für die Versicherungen unangenehm. Werden Heizöltanks nicht regelmäßig überprüft, droht der Verlust des Versicherungsschutzes und man bleibt auf den Kosten sitzen. Denn Sie, als Privatperson oder Unternehmer, sind verantwortlich für die Anlagensicherheit und haften im Schadensfall, wenn Sie Betreiber der Anlage sind.
ZUR ZEIT GELTENDE PRÜFFRISTEN
Wann Ihr Tank durch einen Sachverständigen geprüft werden muss, wird in Niedersachsen über die „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (Anlagenverordnung - VAwS -)“ geregelt. Die Prüffristen können Sie der nachfolgenden Grafik entnehmen. Oder rufen Sie uns einfach an.
Tankprüfungen: Prüffristen in Niedersachsen VAwS vom 17.12.1997 | ||||
Anlagenvolumen | Prüfung durch Sachverständige gem. § 19i WHG/ VAwS | |||
Oberirdisch | Unterirdisch | |||
Außerhalb Wasserschutzgebiet (WSG) | Innerhalb Wasserschutzgebiet (WSG) | Außerhalb Wasserschutzgebiet (WSG) | Innerhalb Wasserschutzgebiet (WSG) | |
< 1m³ Gefährdungsstufe A | Keine | Keine | P1+P5+Pw+Ps | P1+P2,5+Pw+Ps |
> 1 m³ = 10 m³ Gefährdungsstufe B | P1 | P1+P5+Pw+Ps | P1+P5+Pw+Ps | P1+P2,5+Pw+Ps |
> 10 m³ = 100 m3 Gefährdungsstufe C | P1+P5+Pw+Ps | P1+P5+Pw+Ps | P1+P5+Pw+Ps | Anlagen unzulässig |
Legende:
P1 = Prüfung vor Inbetriebnahme oder nach wesentlicher Änderung.
P5 = Regelmäßige Überprüfung alle 5 Jahre.
P2,5 = Regelmäßige Überprüfung alle 2,5 Jahre.
Pw = Prüfung vor Inbetriebnahme einer länger als ein Jahr
stillgelegten Anlage.
Ps = Prüfung bei Stilllegung einer Anlage.
ACHTUNG *** DIESES GESETZ ÄNDERT SICH VERMUTLICH 2013 ***
Die 16 Anlagenverordnungen der Bundesländer (VAwS) werden aller
Voraussicht nach in eine neue Bundesanlagenverordnung (AwSV)
übergehen. Mit dem In-Kraft-Treten der AwSV ist voraussichtlich
2013 zu rechnen.
Geplant ist z.B. Anzeigepflicht für Neuanlagen oder erstmalige und
eine wiederkehrende Prüfpflicht für bestehende oberirdische
Heizölverbrauchertankanlagen mit Inhalten größer 1.000 Liter bis
10.000 Liter ergeben. Das bedeutet das auch Besitzer kleinerer
Tankanlagen ab dem Zeitpunkt prüfpflichtig werden und das erstmals.
Die Fristen richten sich dabei nach dem Erbauungsjahr der Anlage.
Wir informieren Sie natürlich weiter über die Änderungen und können
schon jetzt die Prüfung vornehmen. Für Ihre Sicherheit!
TIPP:
Lassen Sie Ihre Heizungs-Anlage einmal pro Jahr von uns durchchecken und vermeiden damit teure Schäden.
Mindestens alle fünf Jahre sollte ein Sachverständiger von uns
prüfen, ob Ihre Tankanlage noch dem aktuellen technischen Stand und
den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
Sachverständige zum Prüfen von Anlagen zum Lagern von Heizöl EL
sind bestellte Personen, die im Sinne des § 19i Abs. 2 Satz 3 WHG
(Wasserhaushaltsgesetz) tätig werden.
Wir sind qualifiziert, Sachverständigenprüfungen, Tankprüfungen und
die gesetzlich vorgeschriebene Überwachung für Heizöllageranlagen
durchzuführen.
Leistungen:
Prüfung von Öllageranlagen und Ölgeräten, die mit Heizöl EL oder
Heizöl EL A Bio betrieben werden. Hier sind verschiedene rechtliche
Rahmenbedingungen zu beachten.
Dazu zählen unter anderem die Anforderungen an das deutsche
Wasserrecht:
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Wassergesetz - WG
- Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen - VAwS
TIPP:
Vergessen Sie auch beim Kauf einer gebrauchten Immobilie nicht die
Heizöltanks prüfen zu lassen. Nur die Abnahme der Anlage durch
einen qualifizierten Sachverständigen gibt Ihnen die
Sicherheit, dass mit den Tankanlagen alles in Ordnung ist und es
keine unangenehmen Überraschungen gibt.
- STADE
- BUXTEHUDE
- HIMMELPFORTEN
- HARSEFELD
- HEMMOOR
- DROCHTERSEN
TAX Prüfstelle und Kfz-Sachverständigenbüro in Stade
Heidbecker Damm 11 | 21684 Stade | Tel.: 04141 53590-0 | Fax: 04141
53590-53 | E-Mail: info@tax-sachverstand.de
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 08:30 - 18:00 Uhr | Samstags:
10:00 - 12:00 Uhr
TAX Prüfstelle und Kfz-Sachverständigenbüro in Buxtehude
Rudolf-Diesel-Str. 2 | 21614 Buxtehude | Tel.: 04161 733655 | Fax:
04161 733656 | E-Mail: bux@tax-sachverstand.de
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 09:00 - 17:30 Uhr | Samstags:
8:30 - 12:00 Uhr
TAX Prüfstelle in Himmelpforten
Schmiedestr. 12 | 21709 Himmelpforten | Tel.: 04144 2312-0 | Fax:
04144 2312-23 | E-Mail: info@tax-sachverstand.de
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 09:00 - 18:00 Uhr | Samstags:
10:00 - 12:00 Uhr
TAX Prüfstelle in Harsefeld
Klaus-Ahrens-Str. 1 | 21698 Harsefeld | Tel.: 04164 909200 | Fax:
04164 909333 | E-Mail: harsefeld@tax-sachverstand.de
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 09:00 - 17:30 Uhr | Samstags:
08:30 - 12:00 Uhr
TAX Prüfstelle & Gutachten in Hemmoor
Prüfung: Hauptstr. 111 | 21745 Hemmoor | Tel.: 04771 8897-97 | Fax: 04771
8897-99 | E-Mail: info@tax-sachverstand.de
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15.00-17.00 Uhr
Gutachten: Tel.: 04770 831121 | hubert.hoelting@t-online.de
Gutachten-Termine nach telefonischer Vereinbarung
TAX Prüfstelle in Drochtersen
Werkstr. 1 | 21706 Drochtersen | Tel: 04143 / 9128222 | Fax: 04143
/ 9128224 | E-Mail: info@tax-sachverstand.de
Öffnungszeiten: Montag - Mittwoch und Freitag 14:00 - 18:00 Uhr |
Donnerstag: 09:00 - 13:00 Uhr